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Bestimmte Gegenstände können, wenn Passagiere sie an Bord nehmen, Ihre Sicherheit gefährden. Darum ist der Transport dieser Güter als Hand- oder Check-in-Gepäck verboten oder eingeschränkt. Nachfolgend finden Sie die Liste der eingeschränkten Gegenstände. (Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit erweitert werden.)
Während Ihres Luxair-Fluges gelten für bestimmte Geräte Einschränkungen. Die Anzahl der Geräte ist vorab festgelegt. Werden diese Grenzen überschritten, ist der Transport verboten.
Falls eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an das Call-Center (+352) 2456-1.
Bitte laden Sie den Sicherheitshinweis für gefährliche Güter hier herunter.
• Alkoholische Getränke
Alkoholische Getränke sind zulässig, sofern sie sich in Einzelhandelsverpackungen befinden und nicht mehr als 70 Volumenprozent Alkohol in Flaschen von höchstens 5 Litern enthalten. Die pro Passagier zulässige Gesamtmenge beträgt 5 Liter.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Nein
• Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen brennbaren flüssigen Brennstoff enthielten, aber intensiv ausgespült wurden
Handgepäck: Nein
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Haushalts- und Reinigungsprodukte (Bleichmittel, Schwimmbadchemikalien und verwandte Arti-kel)
Verboten
• Toilettenartikel und Medikamente (einschließlich Aerosolprodukte) wie Haarsprays, Parfüm und alkoholhaltige Medikamente (Beispiele: Flüssigkeiten, Pasten, Gele, Cremes, Haarspray, Parfüm, Kölnisch Wasser, Nagellack, Reinigungsprodukte und ungiftige Aerosole ohne Nebengefahr, für den Sport- oder Heimgebrauch, alkoholhaltige Handdesinfektionsmittel).
Die Menge an Toilettenartikeln, Medikamenten und Aerosolen darf 2 kg/Liter und die Menge pro Artikel 0,5 % Liter bzw. 0,5 kg nicht überschreiten.
Handgepäck: Ja (einzelne Behälter mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern oder gleichwertig in einem wiederverschließbaren durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter).
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Nein
Anmerkung: Ablassventile an Aerosolen müssen gegen versehentliches Freisetzen mittels einer Kappe geschützt sein.
• Lockenwickler, die Kohlenwasserstoffgas enthalten
Zulässig ist ein Artikel pro Passagier. Die Sicherheitsabdeckung muss sicher über dem Heizelement angebracht sein.
Gasnachfüllungen für diese Lockenwickler sind im Check-in- und Handgepäck nicht zulässig
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Nein
• Entflammbare Flüssigkeiten, Farben, Ätzmittel, Gifte, Gase, Sprengstoffe
Verboten
Hinweis: In der Kabine darf die Nettomenge pro Artikel 100 ml nicht überschreiten.
• Elektrische Waffen
Elektrische Waffen, die gefährliche Komponenten wie Sprengstoffe, Druckgas, Lithiumbatterien enthalten: Elektroschockwaffen oder Schlagstöcke (Taser u. Ä.) usw.
Verboten
• Munition (sicher verpackt)
Munition (Patronen für kleinkalibrige Waffen) muss sicher verpackt sein (nur Klassifizierungen 1.4S, UN0012 oder UN0014), darf das Bruttogewicht von 5 kg pro Person nicht überschreiten und nur für den Gebrauch dieser Person bestimmt sein; Spreng- oder Brandgeschosse sind nicht zulässig. Kriegsmunition ist nicht zulässig.
Handgepäck: Nein
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Sprengstoffe, Feuerwerkskörper
Verboten
• Speziell zur Betäubung oder Ruhigstellung entwickelte Betäubungsgeräte
Verboten
• Gewehre, Schusswaffen, Elektroschockwaffen und andere Geschosse abfeuernde Geräte
Verboten
Anmerkung: Sportwaffen und Munition müssen in verschiedenen Taschen verpackt sein. Waffen müssen entladen sein.
E-Zigaretten müssen während des gesamten Flugs verstaut und einzeln geschützt sein, um nicht versehentlich aktiviert werden zu können.
• E-Zigaretten und Verdampfungsgeräte (E-Zigarren, E-Pfeifen)
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Vorherige Genehmigung: Nein
• Klassische Feuerzeuge und Sicherheitsstreichhölzer
Handgepäck: Ja, nur eine, am Körper zu tragen
Aufgegebenes Gepäck. Nein
Vorherige Genehmigung: Nein
• Feuerzeuge mit Lithiumbatterien
Mittels Sicherheitskappe oder auf andere Art muss eine unbeabsichtigte Aktivierung verhindert werden.
Handgepäck: Ja, nur eine, am Körper zu tragen
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Vorherige Genehmigung: Nein
• Ersatzbatterien für E-Zigaretten. Jede Ersatzbatterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein.
Verpackte Geräte im Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Vorherige Genehmigung: Nein
• Andere Vorrichtungen (z. B. Feuerzeuge mit brennbarer Flüssigkeit, mit blauer Flamme, Feuerzeugflüssigkeit, Cowboy-Streichhölzer, Nachfüllpatronen).
Verboten
Anmerkung: Nicht zulässig ist der Transport von Lithiumbatterien, die als beschädigt oder defekt gemeldet oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden und die gefährliche Hitzeentwicklung, Brände oder Kurzschlüsse verursachen können.
• Brennstoffzellen-Kartuschen, Ersatz für tragbare elektronische Geräte
Der Einbau einer Ersatzpatrone ist zulässig, nicht jedoch das Füllen von Brennstoffzellen.
Die maximale Brennstoffmenge in einer Brennstoffzelle oder einer Brennstoffzellen-Kartusche darf nicht überschritten werden:
- 200 ml für Flüssigkeiten,
- 200 g für Feststoffe,
- für Flüssiggas, 120 ml für Brennstoffzellen oder Kartuschen für nichtmetallische Brennstoffzellen bzw. 200 ml für Brennstoffzellen oder Kartuschen für metallische Brennstoffzellen,
- für Wasserstoff in Metallhydriden müssen die Kartuschen für Brennstoffzellen eine Wasserkapazität von höchstens 120 ml aufweisen.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Vorherige Genehmigung: Nein
• Ersatzbatterien für Spielzeug, Alarmmelder, Fernbedienungen u. a. Der Transport von Batterien, einschließlich Lithiumbatterien (Lithium-Metall: maximal 2 g Lithium; Lithium-Ion: Maximal 100 Wh) sind zulässig, sofern sie gegen Kurzschlüsse einzeln verpackt und einzeln geschützt sind. Dazu gehören auch externe Stromquellen, z. B. Powerbanks
Beispiele: Spielzeug, Alarm- oder Kontrollgeräte, Fernbedienungen, Armbanduhren
Handgepäck: Ja, maximal 20 Lithiumbatterien pro Person und maximal 2 Batterien von höchstens 12 V für Gel-Batterien
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Vorherige Genehmigung: Nein
• Elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien < 100 Wh
Beispiele: Laptops, iPads, GPS-Geräte, Kameras, Videorecorder, Mobiltelefone oder andere Geräte mit wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien.
Handgepäck: Ja, maximal 15 Geräte pro Person
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Nein
• Gel-Batterien < 12 V & < 100 Wh
Maximal 2 Ersatzbatterien; Ersatzbatterien müssen gegen Kurzschlüsse geschützt werden.
Handgepäck: Ja
Verpackte Geräte im aufgegebenen Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
Anmerkung: Gel-Batterien müssen sicher verpackt sein
• Elektronische Geräte oder Ersatzbatterien zwischen 100 Wh und 160 Wh
Beispiele: Arbeitswerkzeuge und Drohnen, Ersatz- und externe Powerbank-Akkus, Laptops, Drohnen, Videokameras.
Handgepäck: Ja (maximal 2 Ersatzbatterien)
Aufgegebenes Gepäck: Ja (Ersatzbatterien müssen im Handgepäck sein)
Vorherige Genehmigung: Ja
• Elektronische Geräte oder Ersatzbatterien > 160 Wh
Beispiele: elektrische Bohrmaschinen, Drohnen, große Werkzeuge, Batterien
Verboten
Anmerkung: Lithium-Metall-Batterien mit über 8 g Lithium sowie Lithium-Ionen-Batterien von über 160 Wh sind nicht zulässig.
• Gepäck mit Batterien < 100 Wh
Beispiel: Beutel oder andere Gepäckstücke mit Batterien zum Aufladen persönlicher tragbarer Geräte oder zur Speisung integrierter elektronischer Funktionen (Gewichtssensoren, GPS-Tracker usw.).
An Bord sind ausschließlich Taschen mit herausnehmbaren Batterien zulässig.
• Gaspatronen, klein, nicht brennbar
mit Kohlendioxid – bis zu zwei, in eine selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtung (Schwimmweste, Weste o. ä.) eingebaute Patronen sind zulässig. Ein Passagier kann maximal zwei Geräte mitführen. sowie bis zu zwei kleine Ersatzpatronen. Maximal 4 Kartuschen mit bis zu 50 ml Wasserkapazität für andere Geräte.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Trockeneis (Kohlenstoff, Dioxid, fest)
Max 2,5 kg pro Passagier.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Gasflaschen, nicht brennbar
Akzeptiert werden entleerte Zylinder (mit einem Druck von unter 200 kPa/2,0 bar), sie gelten als Tauchausrüstung.
Verboten
• Druckluft
Verboten
• Rucksäcke zur Lawinenrettung
Enthält eine Patrone mit nicht brennbarem und ungiftigem Druckgas. Kann auch mit einem pyrotechnischen Auslöser ausgerüstet werden, der bis zu 200 mg Sprengstoff der Klassifizierung 1.4S enthält; ma-ximal 1 pro Passagier.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Entzündbares Gas
Gerätebeispiele: Patronen mit entflammbarem Gas, Werkzeuge, Lötlampen und andere.
Verboten
• Radioisotopische Herzschrittmacher
Im Körper implantierte oder außen angebrachte Herzschrittmacher oder gleichwertige Geräte mit radioaktiven Isotopen (einschließlich Geräte mit Lithiumbatterien).
Handgepäck: Ja, am Körper
Aufgegebenes Gepäck: Ja, am Körper
Vorherige Genehmigung: Nein
• Medizinisches Thermometer, quecksilbergefüllt und in Schutzhülle
Handgepäck: Nein
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Nein
• Tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien < 100 Wh
Beispiele: Passagieren können automatisierte externe Defibrillatoren (AED), Vernebler, Geräte für kontinuierlichen positiven Atemwegsdruck (CPAP) zur medizinischen Verwendung mitführen.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Nein
Anmerkung: Jede Ersatzbatterie muss einzeln verpackt und gegen Kurzschluss geschützt sein.
• Sauerstoff oder Luft, Gase, Flaschen für medizinische Zwecke
Das Bruttogewicht des Zylinders darf 5 kg nicht überschreiten.
- weniger als 45 cm (Höhe)
- so verpackt, dass beim Transport keine Keile entstehen (Hartschachtel/Karton)
- die ganze Zeit unter dem Sitz verstaut (unabhängig von Nutzung oder Nichtnutzung).
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Flüssiger Sauerstoff
Geräte mit flüssigem Sauerstoff zur medizinischen Verwendung.
Verboten
Bitte folgenden Link prüfen: „Reisen mit besonderer Betreuung“.
• Batteriebetriebene Mobilitätshilfen (z. B. Elektromobile)
Verboten
• Batteriebetriebene medizinische Geräte (z. B. medizinische Computer)
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja, wenn > 100 Wh
• Ersatzbatterien für batteriebetriebene Mobilitätshilfen und medizinische Geräte
Ein Passagier darf maximal eine (1) Ersatz-Lithium-Ionen-Batterie von höchstens 300 Wh (insgesamt 2 Batterien) oder zwei Ersatzbatterien von jeweils höchstens 160 Wh (insgesamt 4 Batterien) mitführen.
• Elektrofahrräder
Handgepäck: Nein
Aufgegebenes Gepäck: Ja (E-Bikes dürfen nur mit entfernter Batterie transportiert werden und wer-den wie normale Fahrräder behandelt). Wenn der Wh-Wert der Batterie 160 Wh übersteigt, dürfen Sie sie weder im aufgegebenen-, noch im Handgepäck mitführen.
• Selbstnivelliervorrichtungen mit oder ohne Batterie und andere Elektrofahrzeuge für Freizeitzwecke.
Beispiele: lithiumbatteriebetriebenes Elektro-Skateboard, Hoverboard, Segway, Oxboard, Airwheel.
Verboten
Anmerkung: Diese Arten von Fahrzeugen sind, unabhängig von der Wh-Batterieleistung und sogar nach Batterieentnahme, an Bord nicht erlaubt.
Der Transport geschützter Tier- oder Pflanzenarten ist verboten.
Verboten
• Lebende, für Embryonen bestimmte Organe sowie Transplantate dürfen nur als Fracht transportiert werden.
Verboten
• Menschliches Blut
Verboten
• Wärmeerzeugende Artikel
Beispiele: Tauchlampen und andere Geräte, die extreme Hitze erzeugen und einen Brand verursachen könnten.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Ja
Vorherige Genehmigung: Ja
• Sicherheitsaktenkoffer, Geldkassetten, Geldbeutel, Geldbeutel mit gefährlichen Gütern, wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnischem Material
Verboten
• Quecksilberhaltige meteorologische Thermometer oder Barometer. Nur von Meteorologen aus beruflichen Gründen mitgeführt.
Handgepäck: Ja
Aufgegebenes Gepäck: Nein
Vorherige Genehmigung: Ja
WICHTIGE INFORMATION: Aus Sicherheitsgründen und/oder auf Verlangen der Behörden können wir die Annahme von Gepäck verweigern, das gefährliche Güter oder verbotene Gegenstände enthält, und behalten uns das Recht vor, Ihr Gepäck zu durchsuchen, um festzustellen, ob Sie solche Gegenstände mit sich führen. Zu diesem Zweck dürfen wir Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsuchen, wenn Sie nicht verfügbar sind, und dürfen an Ihrem Gepäck angebrachte Schlösser aufbrechen. Wenn der Fluggast sich weigert, solchen Aufforderungen nachzukommen, können wir die Beförderung des Fluggastes und seines Gepäcks verweigern.